Klausuren
Bitte lesen Sie unbedingt die aktuellen Hinweise zur Klausurdurchführung unter Corona-Bedingungen (insbesondere die Sonderregelungen für die Otto-Berndt-Halle) |
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Grundlagen von Logistik und Transport – Teilmodul Internationale Logistiksysteme (60 Minuten) |
01.09.20, Uhrzeit: 10:30 bis 11:30 Uhr Raum: t.b.a. |
Logistikmanagement – Teilmodul Strategisches Logistikmanagement (60 Minuten) |
18.08.20, Uhrzeit: 10:30 bis 11:30 Uhr Raum: t.b.a. |
Transportmanagement – Teilmodul Internationale Transportdienstleistungen (60 Minuten) |
25.08.20, Uhrzeit: 09:30 bis 10:30 Raum: S206/030 |
Unternehmensführung (90 Minuten) |
15.08.20, Uhrzeit: 10:00 bis 11:30 Uhr Raum: S202/C205 – Bosch Hörsaal Studierende mit gewährtem Nachteilsausgleich schreiben in Raum S101/A5 – Software AG Hörsaal. Hilfsmittel: Nicht programmierbarer Taschenrechner |
Unternehmensführung und Marketing (120 Minuten) |
15.08.20, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr Räume:
Studierende mit gewährtem Nachteilsausgleich schreiben in Raum S101/A5 – Software AG Hörsaal. Hilfsmittel: Nicht programmierbarer Taschenrechner |
Von der Postkutsche zur Drohne – Aktuelle Herausforderungen in der urbanen Logistik |
20.07.20 Raum: t.b.a. |
Die Räume der Prüfungen werden ebenfalls hier bekannt gegeben, sobald diese feststehen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen haben wir einen erheblich höheren Raum- und Aufsichtsbedarf. Wir versuchen trotzdem die Prüfung für sie so problemlos wie möglich durchzuführen. | |
Klausureinsicht* |
Bitte beachten Sie die Aktuellen Hinweise zur Klausurdurchführung unter Corona-Bedigungen |
Mündliche Prüfungen
Simulation in Produktion und Logistik (60 Minuten) |
25.09.20, Uhrzeit: 09:00 – 16:00 Raum: t.b.a. |
Bitte beachten Sie, dass die Zeitangaben im TUCaN-System fälschlicherweise abweichen können.
* Im Rahmen der Klausureinsicht (§ 29 Abs. 2 APB) wird vom Fachgebiet Unternehmensführung und Logistik ein zentraler Einsichtstermin angeboten. Es besteht die Möglichkeit für die Klausureinsicht Kommilitonen schriftlich zu bevollmächtigen. Hierfür muss klar erkenntlich gemacht werden, wer bevollmächtigt wird. Die oder der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.